Im Jahr 1949 standen die Besatzungsmächte vor der Aufgabe, die Senatsjustizverwaltung nach dem Einzug in das neue Gebäude auch personell neu aufzustellen.
In einer nennenswerten Anzahl von Fällen gab die Vergangenheit von den untersuchten Personen Anlass für Vorwürfe gegen Sie oder aber Hinweise auf Benachteiligungen, die mehr oder weniger akribisch untersucht wurden. Dies betrifft nicht allein die Belastung durch eine NS-Parteimitgliedschaft, sondern auch eine Sondergerichtstätigkeit, Beziehungen zur Ostzone oder aber demokratische Verdienste.
Im Vergleich zur „Akte Rosenburg“ fällt auf, dass mehrfach antisemitische Verfolgungen zum Gegenstand von Personalentscheidungen (Bsp. Curt Bergmann) gemacht wurden. Nach einer vorläufigen Einschätzung könnte dies darauf hindeuten, dass Überlebende und Remigranten erwogen, ihren beruflichen und privaten Lebensmittelpunkt eher in Berlin als andernorts zu wählen.
Dem Aufbau des Gebäudes und der Justizverwaltung im Jahr 1949 folgte der Umbau der Abteilungen sowie Referatszuständigkeiten und schließlich die Verfestigung der etablierten Behördenstrukturen ab dem Jahr 1965.
Nicht der Aufbau des Gebäudes, sondern der Aufbau der zunächst rudimentären behördlichen Strukturen stand im Fokus der Anfangsjahre. In den folgenden Jahren wurde diese Struktur verfestigt und auch innerhalb der personellen Strukturen legten sich die häufigen Personaleinstellungen der Anfangsjahre, insbesondere in dem der Justizverwaltung zugeordneten Wiedergutmachungsamt.
Der Umgang der Senatsverwaltung mit den divergierenden Vergangenheiten der Bewerber lässt sich unterschiedlich charakterisieren. Die NS-Parteimitgliedschaft als solche stand bei fachlicher Qualifikation einer weiteren Tätigkeit in der Berliner Verwaltung in der Regel nicht entgegen, anders als etwa die Beteiligung an Todesurteilen oder die vormalige Tätigkeit an Sondergerichten. Eine bekannte Opposition gegen das NS-Regime wurde in den Akten positiv hervorgehoben.