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Horst Arndt - Werdegang vor 1945


* 2.11.1912

† 1990

↓ 1956-1958 Referatsleiter Abteilung I Referat I (Rechtsverhältnisse Richter und Staatsanwälte)

↓ 1957-1960 Mitglied im JPA

[1959 Ernennung zum Bundesrichter]


1812 geboren in Stettin

1918 Steglitzer Gymnasiums in Berlin 

1931 Abitur

1931 Aufnahme des Studiums der Rechts-und Staatswissenschaften in Berlin

1935 erste Staatsprüfung "befriedigend"

1935-38 Referendar 

1938 zweite Staatsprüfung "gut"

1939 Justizdienst - LG Berlin, LG Neuruppin, AG Angermünde, AG Treuenbrietzen

1940 Eingezogen zur Wehrmacht

1941 Ernnenung Landgerichtsrat beim LG Berlin

Werdegang nach 1945


1945-47 in russischer Kriegsgefangenschaft (Entlassung wegen Krankeheit)

1949 Ernennung und Einstellung zum Gerichtsassessor, Landgericht Berlin

1951 Ernennung zum Landgerichtsrat 

1952 Hilfsrichter beim Kammergericht 

1953 Ernennung zum Kammergerichtsrat

1955 Referent für Richterpersonalien

1957-1960 Mitglied im JPA

1959 Ernennung zum Bundesrichter beim Bundesdisziplinarhof auf Lebenszeit 


 

    Auszug Personalakte Arndt - Aktenblatt Nr. 67. 

NS-Karriere


NSDAP
Blockhelfer und stellvertretender Blockleiter
NSKK Rottenführer
NSRB Teilabschnittsführer, NSV


"Die politische Zuverlässigkeit Arndts ist bedenkenfrei; seine politische Einsatzbereitschaft zeigt der Bewerber durch seine Dienstleistung im NSKK... gez. Hölscher"

- (Auszug Personalakte Reichsjustizministerium)

Reaktion der Senatsverwaltung


Nach Ermittlungen gegen Herrn Arndt, wurden keinerlei Belastungen vorgelegt. Daraufhin beschloss die Entnazifizierungskommission den Fall ohne militärische Hauptverhandlung im Schnellverfahren zu erledigen.


LEUMUNDZEUGEN...


So entlastete ein Schulfreund Herrn Arndt wie folgt: 

"Jedenfalls möchte ich hiermit versichern, daß Herr Arndt bestimmt kein überzeugter Nationalsozialist gewesen ist und auch in keiner Weise für den Nationalsozialismus politisch geworben hat." - gez. Hasper (Pfarrer.)

Ebenfalls entlastete eine Nachbarin Herrn Arndt auch: 

"Ich weiß, daß H.A. 1937 der Partei beitrat, habe aber niemals feststellen können, daß er für die NSDAP geworben oder sonst nach außen aktiv hervorgetreten ist."gez. Grotha