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Hans Altmann - Werdegang vor 1945


* 2.10.1897

† unbekannt

↓ Ab 1949 Mitglied JPA; ab 1953 Präsident JPA

[Klage gegen einen durch in Altmanns Verantwortung erlassenen negativen Prüfungsbescheid. Anschuldigung der politisch motivierten Entscheidung]


1897 geboren in Berlin, zunächst Privatunterricht dann Besuch des Humanistischen Gymnasiums in Berlin (Abitur)

Erster Weltkrieg aktiver Offizier und angehöriger der Sicherheitspolizei

1923 Aufnahme des Studiums der Rechts-und Staatswissenschaften in Berlin

1920-1923 Nebentätigkeit als Bankbeamter

1927 Erste Staatsprüfung

1927-1930 Referendar am Kammergericht Berlin

1930 Zweite Staatsprüfung

1930-1934 Hilfsrichter am Landgericht Berlin und Amtsgericht Mitte und Tempelhof

1934-1935 Ernennung zum Amtsgerichtsrat und Richter am Amtsgericht, Anschlussbeschäftigung als Grundstücksverwalter und Vertreter


NS-VERFOLGUNG/ KARRIERE


RDBD, DAF, BNSDJ
Rechtswahrerbund und Stahlhelm als Kameradschaftsführer


Entlassung aufgrund der Nürnberger Gesetze (jüd. Großeltern) ohne Pension

Werdegang nach 1945


1945-1949 Richter am Amtsgericht

1945-1953 Mitglied des Justizprüfungsamts (ab 1949 hauptamtliches Mitglied)

1953-1956 Präsident des Justizprüfungsamts

1956 Versetzung als Richter zum Kammergericht


Ostzonenflüchtling und langjähriger Volksichter klagt gegen den Prüfungsbescheid. Anschuldigung der politisch motivierten negativen Bescheidung als Zeichen, dass Volksrichter selbst nach langjähriger juristsicher Übung nicht in der Lage sein, die juristsichen Anforderungen zu erfüllen. Weigerung Altmanns die Akte dem Gericht  zur Verfügung zu stellen und demonstratives ausgedehntes Frühstück von Altmann in der Verhandlung während der eigenen Aussage. Offene Missachtung und erstmalige Weigerung eines JPA die Prüfungsakte zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.


REAKTION DER SENATSVERWALTUNG


Starke, kritische Medienresonanz in verscheidenen Zeitungen. Daraufhin Entlassung Altmanns als Präsident des JPA sowie schrittweise Versetzung in den Ruhestand ohne Anspruch auf Führung des Titels „Präsident des JPA a.D.“. Abfindung für vorzeitige Ausserdienststellung. Keine Informationen zum Ausgang des Rechtsstreits.


           

 

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