Im Vergleich zur „Akte Rosenburg“ fällt auf, dass mehrfach antisemitische Verfolgungen zum Gegenstand von Personalentscheidungen (Bsp. Curt Bergmann) gemacht wurden.
Weitere Fälle, in denen antisemitische Verfolgung in den Akten vermerkt wurde, zeigen die Vorgänge Kurt Prager und Hans Altmann. Gegenüber antisemitisch Verfolgten deutet sich an, dass in der Senatsverwaltung für Justiz die Bereitschaft bestand, die erlittene Verfolgung im Sinne einer gewissen Wiedergutmachung zu berücksichtigen. Nach vorläufiger Einschätzung könnte dies darauf hindeuten, dass Überlebende und Remigranten erwogen, ihren beruflichen und privaten Lebensmittelpunkt in Berlin zu wählen. Angesichts der bisherigen Auswertung kann dies jedoch noch nicht belastbar festgestellt werden.
Sechs (offiziell anerkannter) sog. „Opfer des Faschismus“ fanden - meist schon unmittelbar nach 1945 - Anstellung in der Berliner Justiz(-verwaltung).
Zu ihnen gehört – neben den bereits genannten Hans Altmann, Kurt Prager sowie Curt Bergmann etwa Dr. Karl Johannes Uhlig (Amtsgerichtsrat in Berlin seit 1946) welcher 1937 zwangspensioniert und dessen Frau in Auschwitz ermordet wurde. Zu nennen ist auch Dr. Paul Hübner, der aus seiner Stellung als Stadtrat entlassen und dessen Schwester vor dem Volksgerichtshof wegen Hochverrats angeklagt wurde. Auch der ab 1947 als Kammergerichtsrat tätige Erwin Stolpe wurde 1933 gem. § 3 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ in den Ruhestand zwangsversetzt. Gleiches gilt für Kurt Waschow (Akte ging zum BGH), der noch 1943 seine Anstellung als Kammergerichtsrat aufgrund der Nürnberger Gesetze verlor. Nach 1945 erhielt Waschow seine ursprüngliche Anstellung zurück und wurde 1952 zum Richter am Bundesgerichtshof berufen.
(weitere spätere Bundesrichter: Horst Herrmann, Akte ging zum BGH; Horst Krohn, Akte ging zum BVerwG)